AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und HappinessDogs.

  1. Vertragsabschluss
    Mit der Unterschrift des Vertrages und der Abgabe des Vertrages erkennt der Kunden den Abschluss des Vertrages mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertragspartner HappinessDogs Stephanie Theis an.
  2. Vertragsinhalt
    – Der Hundeausführservice HappinessDogs beinhaltet das Abholen und Zurückbringen des Hundes von Zuhause oder einem anderen vereinbarten Ort.
    – Das Dogwalking findet in kleinen Gruppen mit anderen Hunden statt.
    – Die Abhol- und Bringzeiten liegen zwischen 08.00 und 16.00 Uhr, je nach Anzahl der Hunde und damit verbundenen Fahrzeiten.
    – Die Spaziergänge dauern ca. 3,5 Stunden, plus der Abhol- und Bringzeiten ( unter Berücksichtigung von Entfernung und Anzahl der Kunden).
    – Bei allen Neukunden gilt die erste Woche oder drei Teilnahmen am Dogwalking als Probewoche-zeit und kann von beiden Seiten wieder beendet werden.
    – Bei auftretenden Problemen eines Hundes kann der Hund vorübergehend und (oder) gänzlich vom Dogwalking ausgeschlossen werden.
    -Dies muss mit dem Halter abgeklärt werden. Z.B. bei: Läufigkeit (Ausschluss ca. drei Wochen während der Läufigkeitsphase, erkrankte oder von Parasiten befallene Hunde, bei Verhaltensauffälligkeiten (Angst, Aggression), auftretende Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen oder andere wichtige Gründe.
    – Während des Dogwalkings werden die Hunde rassenspezifisch und individuell oder gemeinsam in der Gruppe ausgelastet (beschäftigt).
    – Ich arbeite mit Futter- und Spielbelohnungen. Futterallergien sind im Vertrag anzuzeigen.
    – Der Kleinbus ist klimatisiert und mit Schnellheizer ausgestattet.
    – Die Hunde können einzeln und bei Bedarf in Hundeboxen gesichert werden.
    – Schlüsselservice und weitere individuelle Gegebenheiten müssen schriftlich im Vertrag vereinbart werden.
    – Der Hund sollte zur Sicherheit mit Namensschild oder Telefonnummer ausgestattet sein.
  3. Verpflichtungen
    – HappinessDogs hält sich an die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und führt den anvertrauten Hund art- und verhaltensgerecht aus.
    – Bei Abhandenkommen des Hundes wird sofort der Besitzer und die wichtigen zu informierenden Stellen wie Polizei, Tierheim u.s.w. benachrichtigt. Bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb arbeite ich mit Schleppleine. Hierfür ist ein Geschirr für den Hund notwendig.
    – Bei Erhalt des Haustürschlüssels verpflichte ich mich diesen gut zu bewahren, nicht an Dritte weiter zu geben und keine weiteren Personen mit in die Privaträume zu nehmen.
    – Bei Notfällen obliegt es HappinessDogs auch ohne Absprache mit dem Kunden einen Tierarzt/Klinik aufzusuchen. Der Kunde verpflichtet sich alle entstehenden Kosten des Tierarztbesuches zu übernehmen.
    – Der Kunde versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie alle erforderlichen Impfungen erhalten hat. Auf Nachfrage ist der Impfausweis vorzuzeigen.
    – HappinessDogs hat eine gültigen Betriebshaftversicherung für Dogwalker.
    – Der Kunde bestätigt, dass der Hund bisher keine Auffälligkeiten hatte und sich keine Beißvorfälle ereignet haben, die der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
  4. Haftung
    – Bei der Fahrt zum, vom und während des Spaziergangs bleibt der Kunde Eigentümer des Hundes im Sinne von §833 BGB. (Tierhaltergefahdungshaftung)
    – Der Kunde bestätigt, dass er eine gültige Tierhaftversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat.
    – Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    – HappinessDogs übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen oder Spazieren gehen nicht auszuschließen sind.
    – Ebenfalls übernimmt HappinessDogs keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung einer unkastrierten Hündin.
  5. Preise, Zahlungen und Absagen
    – Die Preise sind auf meiner Homepage nachzulesen.
    – Mit der Unterschrift unter den Vertrag akzeptiert der Kunde die aktuellen vereinbarten Preise.
    – Urlaub und Tage, wo der Hund nicht ausgeführt werden soll, müssen mindestens 2 Wochen vorher abgesagt werden. Bei Krankheit kann am Vorabend bis 18 Uhr kostenfrei abgesagt werden, sonst wird die vereinbarte Gebühr fällig. HappinessDogs behält sich vor bei plötzlich auftretenden Umständen (Wetter, Unfall, Autopanne, Krankheit, etc.) Termine zu verschieben, zu kürzen oder abzusagen. Hierbei wird der Kunde schnellstmöglich informiert.
  6. Datenschutz
    – Alle Angaben des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben.
  7. Sonstiges
    – Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind im Vertrag festzuhalten.

Berlin, den

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